Teilnahmebedingungen NORTHGRIND® Gewinnspiel
Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an Gewinnspielen der Marke NORTHGRIND® auf der Social-Media-Plattform Instagram. Mit der Teilnahme erkennt der Nutzer diese Bedingungen ausdrücklich an.
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist ausschließlich NORTHGRIND®, vertreten durch den Inhaber Benjamin Borchardt. Die Marke HighTäsch® ist weder Veranstalter noch Mitwirkender dieses Gewinnspiels.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Inhaber und Mitarbeiter von NORTHGRIND® sowie deren Angehörige.
§ 3 Durchführung
Die Teilnahme erfolgt durch die im jeweiligen Instagram-Beitrag spezifizierten Interaktionen (z. B. Folgen, Liken, Kommentieren). Der Aktionszeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Post.
§ 4 Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Barauszahlung, ein Tausch oder eine Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.
§ 5 Benachrichtigung
Die Gewinner werden via Instagram-Direktnachricht kontaktiert. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine Rückmeldung mit den zur Zustellung erforderlichen Daten, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.
§ 6 Haftungsausschluss
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ebenso besteht keine Verbindung zur Marke HighTäsch®. Der Teilnehmer stellt Instagram von jeglichen Ansprüchen frei.
§ 7 Datenschutz
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO genutzt und nach Abschluss gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
§ 8 Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen aus technischen oder rechtlichen Gründen vorzeitig zu beenden.
§ 9 Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.